Gemeinderatsitzung vom 29. März 2021

Leerstehende Scheune soll ausgebaut und touristisch genutzt werden

In Zell soll im Burgweg 2 Fl.Nr. 912 eine bestehende Tenne grundlegend umgebaut und zu einem kleinen Ortszentrum umgestaltet werden. Dies ist laut Landratsamt nach dem Einfachen Bebauungsplan möglich. In die bestehende Scheu­ne will der Besitzer im Erdgeschoss zwei Gästezimmer, ei­nen Dorfladen mit kleinem Cafe, einen Frühstücksraum, einen Massageraum und einen Nassbereich einbauen lassen. Die Außenansicht soll dabei nicht verändert werden, im nicht ausgebauten Obergeschoss werden auch Fenster eingesetzt, um das Gebäude dem Ortsbild anzupassen. Der Bauwerber plant, zwei Gästezimmer für sechs bis acht Personen. Das Cafe könnte zu einem Treffpunkt für ältere Bürger werden und soll von 12 bis 17 Uhr geöffnet sein und somit keine Konkurrenz für das Brotkörble darstellen. Am Anfang soll es probeweise nur an einem Tag in der Woche geöffnet sein. Im Plan sind sechs Stellplätze ausgewiesen. Unterschriften der Nachbarn fehlen allerdings noch. Die Räte waren der Mei­nung, dass das Gebäude und der Ort durch eine Nutzungsän­derung nur gewinnen könne und segneten das Vorhaben bei einer Enthaltung ab.

Änderung der Ergänzungssatzung erforderlich

Um ortsverträgliches Bauen zu gewährleisten musste der Gemeinderat Eisenberg die Ergänzungssatzung ändern. In Eisenberg soll an der Pröbstener Str. 790, Gemarkung Eisenberg, ein Wohnhaus entstehen. Um für das darum liegende Wohngebiet eine Verhältnismäßigkeit zu schaffen beschloss der Gemeindrat eine Satzungsänderung, in der festgelegt wurde, dass das zu entstehende Gebäude nur zweigeschossig sein darf. Das erste Obergeschoß ist als Dachgeschoss auszubilden. Freilegungen von Kellergeschos­sen sind unzulässig. Die Ratsmitglieder Thomas Fritsch und Wolfgang Martin warnten, weil ohne Satzungsänderung hier ansonsten ein absolut nicht in das Wohngebiet passender Neubau entstehen könnte. Das Gremium nahm die Änderung wegen ungenauer Festlegungen in der Satzung einstimmig an.

Kindergarten und Kinderkrippe

Für den Kindergarten und die Kinderkrippe in Zell muss die Satzung von 2011 geändert und an die Begebenheiten der Zeit angepasst werden. Es ändern sich die Öffnungszeiten. Ab dem neuen Schuljahr 2021/22 öffnet die Einrichtung bereits um 7 Uhr und ist bis 14 Uhr geöffnet. Auch die Be­nutzungsgebühren werden zum 01.September 2021 geändert. Sie betragen für die Kita ab diesem Termin monatlich für 2 bis 3 Stunden 155 Euro. Für 3 bis 4 Stunden 160 Euro. Für 4 bis 5 Stunden 165 Euro, für 5 bis 6 Stunden 170 Euro und für 6 bis 7 Stunden 175 Euro. Die monatlichen Gebühren für den Kindergarten betragen für 4 bis 5 Stunden 100 Euro, für 5 bis 6 Stunden 105 Euro und für 6 bis 7 Stunden 110 Euro. Die Satzungsänderung mit den neuen Gebühren wurde einstim­mig angenommen.

Winterdienstverordnung Eisenberg

Aufgrund einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungs­gerichtshofes musste Artikel 51 BayStrWG durch den Bayerischen Landtag neu gefasst werden. Die Gemeinde verpflichtet die Hausbesitzer als Anlieger von Gehwegen dazu, diese vor ihrem Haus vom Schnee freizuräumen. Die Gemeinde beschloss dafür folgende Verordnung. Gehwege müssen von den Hausbesitzern ab 7 Uhr an Werktagen und ab 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen auf eigene Kosten freige­räumt werden. Dies gilt bis 20 Uhr abends. Die Verordnung wurde ohne Gegenstimme angenommen.

Bauleitplanung Stadt Füssen

Die Stadt Füssen erbat eine Stellungnahme zur Aufstellung BBP W40 Kemptener Straße, gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Das Eisenberger Gremium hatte keinerlei Einwände und befürwortete das Vorhaben einstimmig.