Änderungen ab dem 01.01.2024 – Der Reisepass wird teurer, der Kinder-Reisepass abgeschafft

Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wird ab 01.01.2024 auf 70,– Euro erhöht.

Kinder jeden Alters benötigen für einen Grenzübertritt ein eigenes Ausweisdokument.

Ab 1.1.2024 kann für Kinder nur Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Die Wartezeit für die Produktion der Dokumente ist etwa 3-4 Wochen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.rathaus-seeg.de

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html