Feuerwehrstandort Schweinegg wird aufgelöst
Der Standort Schweinegg der F. Feuerwehr Eisenberg wird aufgelöst. Das berichtete Kommandant Christoph Kössel, der mit seinem Stellvertreter Thomas Schrade zur Gemeinderatssitzung erschienen war. Nachdem es im Bereich Schweinegg und Oberdolden nur noch drei aktive Feuerwehrmänner gibt, von denen zwei auswärts arbeiten, sei es sinnlos, diesen Stützpunkt zu erhalten. Im Falle eines Brandes ist die Feuerwehr Zell mit ausreichend Personal und gut ausgestattetem Fahrzeug schnell vor Ort und kann mit dem Löschen schnell beginnen. Eine Erstversorgung sei bei einem Brand durch die Feuerwehr Zell gesichert. Bei einem größeren Brand werden wir durch die Feuerwehren Pfronten Weißbach, Nesselwang und Seeg unterstützt. Bei einem solchen Einsatz wäre der TSA Anhänger von Schweinegg nur im Weg und würde die Löscharbeiten behindern, sagte Kössel den Vertretern der Kommune. Die somit überflüssig gewordene Pumpe hat die F. Feuerwehr Lengenwang erworben. Der Gemeinderat nahm die Darstellungen zur Kenntnis.
Baugesuche
Ein Baugesuch zu einem Umbau und der Erweiterung der Gewerbehalle mit Verkaufsraum und Handwerksbetrieb im Gewerbegebiet Osterreuten West, Fl.Nr. 134/8 hat Gerhard Pleier vorgelegt. Nach eingehender Prüfung der Planung stellten die Räte fest, dass die Planung eine Lücke schließt und sich gut in das Gebiet einfügen werde. Zwar sind einige Befreiungen wegen der Dachneigung, der Giebelbreite und der Fluchtwege erforderlich, die aber ohne Bedenken gewährt werden können. Da auch die Unterschriften der Nachbarn vorliegen, sah der Gemeinderat keine Bedenken und genehmigte das Vorhaben einstimmig.
Bauvoranfrage
Eine Bauvoranfrage für einen Carport auf Fl.Nr. 3/1 sowie für den Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 3/2 in Weizern wurde vom Gemeinderat nach eingehender Prüfung zurück gestellt. Die Räte fordern die nochmalige Überarbeitung der Planung, Carport und das Einfamilienhaus sollen weiter zurück gesetzt werden, da dann die Sicht auf das Schloss in Weizern weniger beeinträchtigt und mehr Platz für die Einfahrt geschaffen wird. Außerdem meldete der Denkmalschutz für das Vorhaben Bedenken an. Aus Sicht des Gemeinderats kann hier jedoch eine Baulücke geschlossen werden.
Satzungsänderung
Über die Erhebung von Benützungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindergarten und Kinderkrippe) war eine Änderung der Satzung erforderlich. In der alten Satzung hieß es, dass für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss auf den Gebührensatz nach § 5 angerechnet wird. In der neuen Fassung der Satzung heißt es wörtlich: Die monatliche Benützungsgebühr wird nach § 5 um den in Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG § 21 AVBayKiBiG genannten Betrag reduziert. Ein sich eventuell errechnendes Plus wird nicht an den Gebührenschuldner ausgezahlt. Diese Satzung ist seit dem 01. 04. 2019 umgesetzt. Die Satzungsänderung wurde einstimmig angenommen.