Beitrags- und Gebührensat­zungen zur Wasserabgabesatzung und Entwässerungssatzung neu festgelegt

Bereits beim Beschluss des Haushalts 2023 wurde darauf hingewiesen, dass die Gebühren für Wasser korrigiert werden müssen, denn in den letzten Jahren sind Defizite entstanden, die berei­nigt werden müssen. Um die Kos­ten zu decken, sind künftig Gebüh­reneinnahmen von 107.000 Euro netto jährlich nötig. Derzeit sind es 81.000 Euro bei einer Grundgebühr von 66,0 Euro und einer Ver­brauchs­gebühr von 0,50 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Nun wurden vom Gemeinderat bei der letzten Sitzung die neuen Ge­bührensat­zun­­gen beschlossen, die zum 01. Dezember 2023 in Kraft treten und für zwei Jahre Gültigkeit haben. Die Grundgebühr bei Verwendung von Wasserzählern wird von 66 auf 84 Euro ange­hoben, die Verbrauchsgebühr er­höht sich von 0,50 auf 0,66 Euro.

Entwässerung wird billiger

Bei den Abwassergebühren haben sich in den vergangenen Jahren Gebührenüberschüsse ergeben, die an die Bürger zurück gegeben werden müssen. Unter Berücksichtigung der in den Jahren 2024 bis 2027 zu erwarteten Ausgaben ergibt sich hier folgender neuer Gebührensatz. Er wurde von  bisher 2,05 Euro auf 1,80 Euro pro cbm Abwasser gesenkt. Für die späteren Jahre muss dann neu kalkuliert werden.

Punkt „Verschiedenes“:

Gemeinderat Wolfgang Martin hat sich über die Arbeitsweise bei den Straßenarbeiten beschwert. Vielfach würden die Gräben zwar aufgefüllt, aber die abschließenden Teerarbeiten, wie derzeit in Zell, lange hinaus­gezögert. Bürgermeister Kössel ver­sprach, dass dies in den nächsten Tagen erledigt werde.