Bericht Gemeinderatssitzung vom 06. 02. 2024

Aufstellung des Bebauungspla­nes Nr. 5 Gewerbegebiet Oster­reuten West 6. Änderung

Im Gewerbegebiet Osterreuten West lag im Bebauungsplan Nr. 5 die 6. Änderung zur Kenntnisnahme dem Gemeinderat zur abwägenden Be­trachtung zum Verfahren wegen der Stellungnahmen zur Beratung des Entwurfs vor. Die Stel­lungnahmen zu den planungsrecht­lichen Rah­men­bedingungen verlie­fen durchwegs ohne Einwen­de, da der Planungsbe­reich schon im rechtskräftigen Be­bauungsplan er­fasst ist. Weder der Regionale Pla­nungsverband Allgäu noch das Was­serwirtschaftsamt Kem­­pten wie das Landratsamt Ost­allgäu und das Staat­liche Bauamt Kempten machten außer kleinen Anregungen keine Einwände gel­tend. Bürgermeister Manfred Kössel erklärte, dass keine Einwände einge­gangen seien. Mit der Straße sei eine Anbindung zur Staatsstraße 208 ge­schaffen worden. Es würden jedoch keine Hinweisschilder für die Ein­fahrt zum Gewerbegebiet aufgestellt, um den Verkehrsfluss auf der Staats­straße nicht zu beeinträchtigen. Die neue Straße soll in erster Linie als Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet dienen. Somit hat der Gemeinderat  nach einge­hender Erklärung durch Geschäftsstellenleiter Peter Hartl und Bürgermeister Man­fred Kössel den Entwurf des Bebau­ungsplanes Nr. 5 „Gewerbe­gebiet Osterreuten West“, 6. Änd­erung einstimmig in allen Punkten gebilligt.

Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats

Die Verwaltung wurde vom Grund­buchamt am Amtsgericht Kaufbeuren darauf hingewiesen, dass beispielweise  für Pfandfreigaben, Rangrücktritten, Löschungen und bei Freigabe von Vorkaufsrechten ein Gemeinderats­be­schluss notwendig ist, um die Um­schrei­bung im Grundbuchamt veran­lassen zu können. Dies führt erfah­rungs­gemäß für die Beteiligten zu entsprechenden Verzögerungen. Diese könnten vermieden werden, wenn die Geschäftsordnung so abgeändert wür­de, dass der Bürgermeister in diesen engen Aufgabenbereichen in eigener Zuständigkeit handeln könnte. Ein Änderungsentwurf wurde dem Schrei­ben des Amtsgerichts beigefügt, damit dies vom Gemeinderat umgesetzt wer­den kann. Das Gremium hat beschlos­sen die beiliegenden Vorschläge in der Geschäftsordnung zu übernehmen und befürwortete die Änderung einstim­mig.

Bauleitplanung Gemeinde Pfronten

Die Gemeinde Pfronten hat wegen der Bauleitplanung Einfacher BBP Nr. 64 „Pfronten-Ried/Bahnhofsareal-Ost um eine Stellungnahme der Gemeinde Eisenberg gebeten. Da es für Eisenberg hier keinerlei  Berührungspunkte gibt, lehnte der Gemeinderat eine Stellung­nahme einstimmig ab.

Verlängerung einer Baugenehmi­gung Osterreuten 19

In Osterreuten soll eine bestehende Garage aufgestockt werden, um dann ein Büro einzurichten. Dazu war eine Verlängerung der Baugenehmigung erforderlich. Die Baugenehmigung hat der Gemeinderat einstimmig befür­wortet.  ag.