Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 Gewerbegebiet Osterreuten West 6. Änderung
Im Gewerbegebiet Osterreuten West lag im Bebauungsplan Nr. 5 die 6. Änderung zur Kenntnisnahme dem Gemeinderat zur abwägenden Betrachtung zum Verfahren wegen der Stellungnahmen zur Beratung des Entwurfs vor. Die Stellungnahmen zu den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen verliefen durchwegs ohne Einwende, da der Planungsbereich schon im rechtskräftigen Bebauungsplan erfasst ist. Weder der Regionale Planungsverband Allgäu noch das Wasserwirtschaftsamt Kempten wie das Landratsamt Ostallgäu und das Staatliche Bauamt Kempten machten außer kleinen Anregungen keine Einwände geltend. Bürgermeister Manfred Kössel erklärte, dass keine Einwände eingegangen seien. Mit der Straße sei eine Anbindung zur Staatsstraße 208 geschaffen worden. Es würden jedoch keine Hinweisschilder für die Einfahrt zum Gewerbegebiet aufgestellt, um den Verkehrsfluss auf der Staatsstraße nicht zu beeinträchtigen. Die neue Straße soll in erster Linie als Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet dienen. Somit hat der Gemeinderat nach eingehender Erklärung durch Geschäftsstellenleiter Peter Hartl und Bürgermeister Manfred Kössel den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet Osterreuten West“, 6. Änderung einstimmig in allen Punkten gebilligt.
Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Die Verwaltung wurde vom Grundbuchamt am Amtsgericht Kaufbeuren darauf hingewiesen, dass beispielweise für Pfandfreigaben, Rangrücktritten, Löschungen und bei Freigabe von Vorkaufsrechten ein Gemeinderatsbeschluss notwendig ist, um die Umschreibung im Grundbuchamt veranlassen zu können. Dies führt erfahrungsgemäß für die Beteiligten zu entsprechenden Verzögerungen. Diese könnten vermieden werden, wenn die Geschäftsordnung so abgeändert würde, dass der Bürgermeister in diesen engen Aufgabenbereichen in eigener Zuständigkeit handeln könnte. Ein Änderungsentwurf wurde dem Schreiben des Amtsgerichts beigefügt, damit dies vom Gemeinderat umgesetzt werden kann. Das Gremium hat beschlossen die beiliegenden Vorschläge in der Geschäftsordnung zu übernehmen und befürwortete die Änderung einstimmig.
Bauleitplanung Gemeinde Pfronten
Die Gemeinde Pfronten hat wegen der Bauleitplanung Einfacher BBP Nr. 64 „Pfronten-Ried/Bahnhofsareal-Ost um eine Stellungnahme der Gemeinde Eisenberg gebeten. Da es für Eisenberg hier keinerlei Berührungspunkte gibt, lehnte der Gemeinderat eine Stellungnahme einstimmig ab.
Verlängerung einer Baugenehmigung Osterreuten 19
In Osterreuten soll eine bestehende Garage aufgestockt werden, um dann ein Büro einzurichten. Dazu war eine Verlängerung der Baugenehmigung erforderlich. Die Baugenehmigung hat der Gemeinderat einstimmig befürwortet. ag.